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News-Archiv | Artikel vom 15.02.2023

Schlüssel weg = Kostenschreck?!

Wer den Verlust eines Schlüssels schon einmal erlebt hat, weiß um den Aufwand, der entsteht. Schlüsseldienst, Notöffnung, eventuell Erneuerung der Tür und Schließanlage. Letzteres wird meist auch dann fällig, wenn sich ein Ersatzschlüssel in der Wohnung befindet. Denn das mulmige Gefühl, dass der passende Schlüssel zur eigenen Wohnung womöglich jemand Fremden in die Hände gelangt, lässt sich nicht abstellen.

Private Haft­pflicht übernimmt Schlüsselverlust
Viele Menschen wissen aber nicht, dass ihre private Haft­pflichtversicherung die Kosten durch den Verlust von Schlüsseln übernehmen kann. Meist werden ein neues Schloss und Schlüssel dann selbst gezahlt, obwohl der Leistungsbaustein im Versicherungsvertrag steht. Da bei Mietwohnungen der Schlüssel dem Vermieter gehört, ist ein Verlust auch zwingend zu melden. Der Schaden (Verlust) wurde in dem Fall einem Dritten (Vermieter) zugefügt – daher greift die Haft­pflichtversicherung. Pech hat derjenige, der in Wohneigentum wohnt und seinen Schlüssel verliert. Dieser gehört nämlich ihm selbst, daher greift auch nicht die Haft­pflichtversicherung, da kein Schaden an einem Dritten vorliegt.

Büroschlüssel verloren?
Besonders heikel wird es, wenn Büroschlüssel verloren gehen. Auch das muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Da sensible Daten, hochwertige Einrichtung und der Zugang zu Geschäftsräumen in keinem Fall jemanden außerhalb der Firma ermöglicht werden soll oder darf, müssen dann nicht selten ganze Schließanlagen gewechselt und neue Schlüsselsätze für die gesamte Belegschaft gefertigt werden. Und das meist umgehend und schnell. Das kostet dann schnell mehrere tausend Euro, die weder derjenige, der den Schlüssel verloren hat noch der Chef zahlen möchten. Damit die Sicherheit im Büro schnell wieder hergestellt werden kann und die Stimmung nicht unter dem Schlüsselverlust leidet, sollte die private Haft­pflichtversicherung auf den Baustein „Schlüsselverlust“ bei privaten und beruflichen Schlüsseln geprüft werden. Oft ist er standardmäßig integriert, doch gerade bei älteren Policen lohnt ein aktueller Check.

Wissenswert: Die Folgekosten für Schlösser, Türen und Schließanlagen bei Einbruch, Vandalismus oder Diebstahl übernimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung.




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