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Ihr Versicherungsmakler
Als Ihr Versicherungsmakler biete ich individuelle Lösungen, die auf die Bedürfnisse Ihrer gesamten Familie abgestimmt sind. Vertrauen Sie darauf, dass ich für jede Lebenslage die passende Absicherung finde.
Als Ihr kompetenter Versicherungsmakler berate ich Sie individuell und nah. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung, um für Sie die passende Versicherungslösung zu finden.

Kinder entdecken die Welt mit viel Neugier und manchmal etwas zu viel Schwung. Wenn beim Besuch bei Freunden das Glas über den Laptop kippt oder beim Fußballspielen eine Scheibe zu Bruch geht, scheint für die Eltern die Sache zunächst klar: Schaden melden und die Haftpflicht zahlt. Bei kleinen Kindern kann es allerdings anders laufen.
Bedingungscheck „deliktunfähig“
Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig. Der Gesetzgeber traut ihnen also noch nicht zu, die Folgen ihres Handelns vollständig einzuschätzen. Im fließenden Straßenverkehr gilt diese besondere Regel sogar bis zum zehnten Geburtstag.
Damit entsteht eine ungewöhnliche Situation. Denn haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt, haften sie grundsätzlich nicht für das Missgeschick ihres Kindes. Der Geschädigte bleibt dann auf seinen Kosten sitzen. Juristisch mag die Sache damit geklärt sein. Unter Freunden oder Nachbarn fühlt sie sich oft ganz anders an. Wer möchte schon erklären, dass der Schaden selbst bezahlt werden muss, weil das eigene Kind rechtlich für den Schaden noch zu jung ist?
Tarifprüfung ratsam
Gute Familientarife übernehmen auch Schäden durch deliktunfähige Kinder. Der Versicherer verzichtet dann auf den Einwand, dass rechtlich eigentlich keine Schadenersatzpflicht besteht. Das macht diesen Tarifbaustein für Familien besonders wertvoll, da aus einem typischen Missgeschick kein finanzielles Streitthema wird und die Beziehung zu Freunden oder Nachbarn unbelastet bleibt.
Familien-Check für die Privathaftpflicht
Ein Blick in ältere Verträge lohnt besonders. Der Einschluss deliktunfähiger Kinder gehört nicht automatisch zu jedem Tarif.